DRK-Ortsvereinsvorsitzende Melanie Westerbeck freute sich in ihren Begrüßungsworten, mit Dr. Henning Holsen, Allgemeinmediziner und Hausarzt in Neubeckum, und Dirk Funke, Rechtsanwalt in Beckum, zwei Fachleute als Gastreferenten gefunden zu haben. Beide sind langjährige aktive DRK’ler – Dr. Holsen als DRK-Arzt des Ortsvereins Neubeckum und Rechtsanwalt Funke als Justiziar des DRK-Kreisverbandes Beckum-Warendorf.
Sie beschäftigten sich in ihren Vorträgen mit den medizinischen und juristischen Aspekten der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. In verständlichen Worten, gespickt mit lebensnahen Beispielen aus ihrer beruflichen Praxis, näherten sie sich dem anspruchsvollen Thema. Beide sprachen sich deutlich dafür aus, nicht erst im hohen Alter über beides nachzudenken. Vielmehr sollten schon 18-Jährige entsprechende Regelungen treffen, damit Angehörige nach schweren Unfällen, Krankheiten und im Umgang mit Behörden, Kranken- und Pflegeeinrichtungen im Sinne der Betroffenen handeln können.
Bevollmächtigten werden im Ernstfall weitreichende Befugnisse übertragen, von der Vermögensverwaltung bis zur Entscheidung, ob lebensverlängerte Maßnahmen beim tödlich erkrankten oder verunglückten Angehörigen ausbleiben sollen. Nicht selten müssen Entscheidungen unter großem zeitlichen und seelischen Druck getroffen werden.
Vor diesem Hintergrund gaben Dr. Holsen und Dirk Funke eine ganze Reihe von Tipps und Hinweisen: Zunächst sollte eine absolute Vertrauensperson als Bevollmächtigter gewählt werden. Dies können Partner oder Partnerin sein, aber auch andere. Sinnvoll wäre es dann, gleich Ersatzbevollmächtigte eintragen zu lassen, etwa erwachsene Kinder oder auch die Eltern. Man denke nur an einen schweren Unfall der Eheleute, die sich gegenseitig bevollmächtigt hatten. In einem weiteren Schritt gehe es um die intensive Beschäftigung mit den medizinischen und juristischen Aspekten von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Es gibt Vorlagen im Internet, etwa von Kranken- und Pflegekassen oder von staatlichen Stellen und Hilfsorganisationen. Dr. Holsen empfiehlt gut verständliche Unterlagen von der Hospizbewegung im Kreis Warendorf, die in gedruckter Form für eine kleine Schutzgebühr erhältlich sind. Sehr sinnvoll könne es auch sein, sich bei einem Notar beraten zu lassen. Das habe den zusätzlichen Vorteil, dass dort die Originalvollmacht beglaubigt werden kann. Dies helfe wiederum im Falle großer Vermögenswerte oder bei der Übertragung von Immobilienbesitz.
Allgemein sollten, so Rechtsanwalt Funke, beide Unterlagen im Original gemeinsam mit anderen wichtigen Unterlagen, z.B. Testament, Urkunden, Impfausweise, Medikamentenpläne, an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Dieser sollte allerdings nur den Vertrauenspersonen und Bevollmächtigten bekannt sein. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können aber auch bei Hausärzten und Notaren hinterlegt werden. Gut wäre es im Ernstfall immer, Name, Adresse und Kommunikationsdaten des oder der Bevollmächtigten stets bei sich zu tragen. Dr. Holsen ergänzte, dass Bevollmächtigte im Ernstfall stets das offene Gespräch mit den behandelnden Ärzten suchen sollten, um gemeinsam zu entscheiden, was dem Wille des Patienten entspricht und in dessen bestem Interesse ist. Nach den Vorträgen diskutierten die Teilnehmenden sehr engagiert und lebhaft mehr als eine Stunde mit den Fachleuten über spezielle Aspekte dieses wichtigen Themas.
„Der Beginn war vielversprechend: Die neue Info- und Diskussionsreihe „Erste Hilfe & Mehr“ wird in loser Folge fortgesetzt“, sagte Oeldes DRK-Ortsvereinsvorsitzende Melanie Westerbeck abschließend.

